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   BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13   

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https://dejure.org/2015,8082
BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13 (https://dejure.org/2015,8082)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 C 35.13 (https://dejure.org/2015,8082)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 (https://dejure.org/2015,8082)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2 und 5; NBG 2001 § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 18 Abs. 2 Satz 1; VwVfG § 44 Abs. 5; BGB § 158 Abs. 2
    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der Nichtigkeit; Rechtsschutzinteresse; Ernennungsurkunde; Entgegennahme der Ernennungsurkunde; Formenstrenge; Vorbehalt; aufschiebende Bedingung; anderer Bewerber; Landespersonalausschuss; Analogie.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2 und 5
    Analogie; Anstellung; Beamter; Einstellung; Entgegennahme der Ernennungsurkunde; Ernennung; Ernennungsurkunde; Feststellung der Nichtigkeit; Formenstrenge; Landespersonalausschuss; Nichtigkeit; Rechtsschutzinteresse; Vorbehalt; anderer Bewerber; aufschiebende Bedingung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 BG ND vom 19.02.2001, § 18 Abs 2 S 1 BG ND vom 19.02.2001, § 9 Abs 1 Nr 4 BG ND vom 19.02.2001, § 158 Abs 2 BGB, Art 19 Abs 4 GG
    Ernennung "anderer Bewerber" zu Beamten auf Lebenszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 BG ND vom 19.02.2001, § 18 Abs 2 S 1 BG ND vom 19.02.2001, § 9 Abs 1 Nr 4 BG ND vom 19.02.2001, § 158 Abs 2 BGB, Art 19 Abs 4 GG
    Ernennung "anderer Bewerber" zu Beamten auf Lebenszeit

  • Wolters Kluwer

    Bedingungsfeindlichkeit einer Beamtenernennung im Hinblick auf die vorbehaltlose Zustimmung des Bewerbers

  • doev.de PDF

    Ernennung anderer Bewerber zu Beamten auf Lebenszeit

  • rewis.io

    Ernennung "anderer Bewerber" zu Beamten auf Lebenszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158 Abs. 2
    Bedingungsfeindlichkeit einer Beamtenernennung im Hinblick auf die vorbehaltlose Zustimmung des Bewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ernennung "anderer Bewerber" stets nur bei Zustimmung des Landespersonalausschusses

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ernennung "anderer Bewerber" stets nur bei Zustimmung des Landespersonalausschusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamtenernennung "anderer Bewerber" - und die Mitwirkung des Landespersonalausschusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ernennung "anderer Bewerber" zu Beamten auf Lebenszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamtenernennung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Amt auf Lebenszeit: Landespersonalausschuss muss zustimmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ernennung "anderer Bewerber" stets nur bei Zustimmung des Landespersonalausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ernennung "anderer Bewerber" stets nur bei Zustimmung des Landespersonalausschusses

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Ernennung "anderer Bewerber” stets nur bei Zustimmung des Landespersonalausschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 68
  • NVwZ 2016, 85
  • DÖV 2015, 850
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78

    Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Anderer Bewerber im Sinne des § 10 NBG a.F. ist jeder Bewerber, der nicht Laufbahnbewerber ist (BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 5 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 71, 330 ).

    Maßgeblich ist mit Blick auf den dargelegten Normzweck nicht die Kenntnis der Beteiligten von der Notwendigkeit der Mitwirkung des Landespersonalausschusses, sondern allein, ob nach dem objektiv gegebenen Sachverhalt bei zutreffender rechtlicher Würdigung eine Ernennung nur unter Mitwirkung des Landespersonalausschusses zulässig ist (zur Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24 und vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 17).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24 und vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 689 Rn. 17).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Die beamtenrechtliche Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der aufgrund seiner rechtsgestaltenden Wirkung grundsätzlich bedingungsfeindlich ist (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 ).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    § 10 Abs. 2 NBG a.F. ist auf die Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit allerdings nicht direkt anwendbar, da der Anwendungsbereich der Norm auf die Einstellung, also die Begründung des Beamtenverhältnisses (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 NBG a.F.), beschränkt ist (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ).
  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Die Ernennung ist daher grundsätzlich nur wirksam, wenn der Betroffene ihr - in der Regel konkludent durch Entgegennahme der Urkunde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. November 1969 - 2 C 110.67 - BVerwGE 34, 168 ) - vorbehaltlos zustimmt.
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
    Anderer Bewerber im Sinne des § 10 NBG a.F. ist jeder Bewerber, der nicht Laufbahnbewerber ist (BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 5 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 71, 330 ).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Planwidrige, zumal verfassungswidrige Regelungslücken dürfen von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, sofern er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 24 und vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 23).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier der Ernennungszeitpunkt maßgeblich ist, musste der Beklagte Zweifel an der Eignung des Klägers auch bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 12 und vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 27; BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - ZBR 1983, 336 = juris Rn. 60 zur gesundheitlichen Eignung).
  • BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21

    Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten

    Eine derartig "vorläufige" Beamtenernennung kennt das geltende Recht nicht; aufgrund ihrer rechtsgestaltenden Wirkung ist die Ernennung bedingungsfeindlich (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 10 m. w. N.).
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